Rehabilitationssport in Herzgruppen

In der Abteilung Behindertensport, die seit 1991 besteht, gibt es Angebote im Koronarsport. Es werden drei Übungsgruppen angeboten mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen:

1015-12071    19.00 – 20.30 Uhr an jedem Montag
1015-12072    18.30 – 20.00 Uhr an jedem Dienstag (entfällt zunächst)
1015-12242    19.00 – 20.30 Uhr an jedem Mittwoch
1015-58114    17:30 – 18:30 und 18:45 –  19:45 Uhr an jedem Donnerstag

Die Gruppen sind vom BRSNW zertifiziert und anerkannt und sind für Herzkranke, Patienten nach Herzinfarkt und mit Zustand nach einer Herzoperation gedacht. Die Übungsstunden finden wöchentlich statt in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Zentrum für Gesundheit in Bad Lippspringe, das den Übungsraum in der Klinik Martinusquelle zur Verfügung stellt.

Neben den sportlichen Aktivitäten hat der Herzsport auch einen psycho-sozialen Aspekt, denn hier kommt man bei den vielen abwechslungsreichen Übungen nicht nur an die vom Arzt erlaubte Belastungsgrenze, sondern es wird auch über die neuesten Erkenntnisse der Herzmedizin und Vorsorge informiert. Wie hoch darf ich mich belasten? Wie oft? Wie lang? Was kann ich, was darf ich? Welche Sportarten darf ich noch ausüben? Fragen, die u.a. in der Herzgruppe geklärt werden.

Ein Arzt oder eine Ärztin ist stets anwesend, der/die vor Trainingsbeginn den Blutdruck misst und die Teilnehmer in gesundheitlicher Hinsicht beobachtet und berät. Er/Sie wertet die Daten auch über längere Zeit aus.

Kontaktmöglichkeit:
Reinhard Herzke
Emkental 14, 33189 Schlangen
Tel.: 05252 82071 und 0173 9323265
E-Mail: koronar@tvjahn-bad-lippspringe.de, herzke-r@t-online.de

Abteilungsleiter:
Ludwig Aringhoff

Die Teilnahme setzt eine Verordnung durch den Arzt mit Genehmigung durch die Krankenkasse oder die DRV voraus. Eine Teilnahme ohne Verordnung ist nur für Vereinsmitglieder des TV Jahn möglich und ist kostenpflichtig.

1. Anmeldung für den TV Jahn Bad Lippspringe:
[Hier klicken zum herunterladen]

2. Kostenübernahme:
Ab 2011 gilt ein neues Formblatt zur Verordnung durch den zuständigen Arzt. Eine Datei können wir nicht mehr ins Netz stellen, weil nur noch Originalformulare gelten. Die Arzt-Praxen haben das neue Muster 56 gewöhnlich vorrätig. Die Gruppensprecher haben auch ein schon weitgehend vorgedrucktes Formblatt zur Hand, das sie auf Anfrage zur Verfügung stellen.